Über die Auswirkungen eines lotteriebasierten Ansatzes zur Vergabe von Forschungsgeldern.

Titel

Lottery before peer review is associated with increased female representation and reduced estimated economic cost in a German funding line

Die Autor:innen

Finn Luebber, Sören Krach, Frieder M. Paulus, Lena Rademacher und Rima-Maria Rahal

Journal

Nature Communications

Kernproblem

Ist das aufwändige Peer-Review-Verfahren tatsächlich alternativlos? oder zeigt ein „lottery-first“-Ansatz, dass eine Zufällige Vorauswahl von Anträgen die Effizienz in der FörderMittelvergabe fördern kann, ohne Qualitätseinbußen zu verursachen?

Eine Gruppe an Forschenden aus Lübeck, Bonn und Wien vergleichen in ihrem Nature-Artikel einen „lottery-first“-Ansatz mit dem herkömmlichen Vorgehen bei der Vergabe von Forschungsgeldern. Sie finden unter anderem eine höhere Anzahl an Bewerberinnen und geringere Kosten.

Der „lottery-first“-Ansatz sieht vor, dass in einer ersten Runde aus allen formal korrekten Kurzanträgen einige ausgelost werden.
Die ausgelosten Bewerbenden können in Runde zwei den vollen Antrag einreichen und durchlaufen ein reguläres Peer-Review Verfahren beim Fördermittelgeber. Aber macht das Sinn? Die Forschenden sagen: „JA!“ und belegen die Vorteile des Zufallsverfahrend an Daten der „Freiraum Funding Linie“ der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. In der Studie vergleicht die Gruppe den herkömmlichen Ansatz (2022) mit dem „lottery-first“-Ansatz (2023 2024) und kommt zu spannenden Ergebnissen.

1. Positive Auswirkungen auf die Anzahl der Bewerberinnen:
Während 2022 der Anteil der von Frauen eingereichten Anträge bei 41% und der bewilligten Anträge bei 38% lag, stieg ihr Anteil in den Jahren 2023 und 2024 mit der Einführung des Losverfahrens an: Bereits im ersten Jahr stellten Frauen einen größeren Anteil der Kurz- und Langanträge sowie der bewilligten Anträge (ca. 47%); dieser Trend setzte sich 2024 weiter fort.

2. Reduzierung der Kosten:
Durch den „lottery-first“-Ansatz verringert sich der Gesamtaufwand im Antragsverfahren um 68%.
Dies zeigt sich in drei Bereichen:
– Für Antragstellende, insbesondere für abgelehnte Bewerbende, sinkt der Aufwand deutlich, da eine Vorauswahl bereits vor der Einreichung von Langanträgen erfolgt.
– Für Gutachtende entsteht weniger Aufwand, weil weniger Langanträge begutachtet werden müssen.
– administrativen Bereich reduziert sich der Aufwand durch die geringere Gesamtlänge der eingereichten Unterlagen.

3. Der Ansatz kann mit herkömmlichen Verfahren mithalten:
Sowohl unter den Bewerbenden als auch unter den Gutachtenden zeigt sich eine nahezu ausgeglichene Einschätzung der Verfahren: Während jeweils etwa die Hälfte das Zufallsverfahren unterstützt, spricht sich eine ähnlich große Gruppe für den herkömmlichen Ansatz aus. Hinsichtlich des Arbeitsaufwands liegt der „lottery-first“-Ansatz klar vorne, während Erfolgschancen, Fairness und Qualität der Bewerbungen beim herkömmlichen Ansatz als höher eingeschätzt werden.

Der Artikel kommt zu dem Ergebnis: Der „lottery-first“-Ansatz hat klare Vorteile und kann zumindest hinsichtlich der besprochenen drei Aspekte gut mit einem herkömmlichen Peer-Review verfahren mithalten.

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